Anträge, Formulare, Gebühren und Satzungen – alles Wichtige zum Herunterladen und Nachlesen, rund um die Uhr verfügbar. Kein Amtsgang nötig.
Ausfüllen, unterschreiben und per Post oder E-Mail an uns zurücksenden. Bei Fragen hilft die Verwaltung gerne weiter.

Wer baut, saniert oder einen Zaun setzt, denkt meist zuerst an Bagger, Beton und Baupläne. Doch das wichtigste Fundament eines sicheren Bauvorhabens liegt unsichtbar im Boden. Eine Spartenauskunft (auch Leitungsauskunft genannt) zeigt Ihnen detailliert, welche Versorgungsleitungen auf Ihrem Grundstück verlaufen. Sie ist Ihre wichtigste Absicherung vor dem ersten Spatenstich.
Warum die Leitungsauskunft unverzichtbar ist:
- Sicherheit zuerst: Sie schützt sich und das Bauteam vor lebensgefährlichen Unfällen mit Strom- oder Gasleitungen und Schäden an Wasserversorgungsleitungen.
- Kostenschutz: Das Kappen von Leitungen führt zu teuren Schadensersatzforderungen und Baustopps.
- Rechtlich abgesichert: Sie erfüllen damit Ihre gesetzliche Erkundigungspflicht vor Erdarbeiten und sichern Ihren Versicherungsschutz.
Planen Sie ohne Risiko! Fordern Sie Ihren persönlichen Leitungsplan ganz einfach per E-Mail (spartenauskunft@wv-ohu.de) bei uns an.

Nach § 12 Abs. 2 AVBWasserV dürfen Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur durch eingetragene Installationsunternehmen ausgeführt werden. Das schützt die Qualität Ihres Trinkwassers und die Sicherheit des gesamten Netzes. Eingetragene Betriebe weisen ihre fachliche Qualifikation nach und arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik.
Sie führen einen Installationsbetrieb und möchten in unserem Versorgungsgebiet tätig werden? Dann beantragen Sie die Eintragung in unser Installateurverzeichnis.
Für den Zuständigkeitsbereich des Zweckverband zur Wasserversorgung der Isargruppe übernimmt diese Aufgabe der
Zweckverband zur Wasserversorgung – Rottenburger Gruppe –
Am Wasserwerk 1
84056 Rottenburg a.d.Laaber
Tel.: 08781 / 9413-0
Fax: 08781 / 9413-30
E-Mail: info@rottenburger-gruppe.de
Das Installateurverzeichnis kann beim Zweckverband zur Wasserversorgung – Rottenburger Gruppe – eingesehen werden.
Betriebe, die bereits im Installateurverzeichnis eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind, können bei uns eine Gastkonzession beantragen – für einzelne Aufträge oder dauerhaft in unserem Versorgungsgebiet.
- Kopie des gültigen Installateurausweises Ihres Stamm-Versorgers
- Formloser Antrag oder Antragsformular mit Betriebsdaten
- Prüfung und Bestätigung in der Regel innerhalb weniger Werktage
Als kommunaler Zweckverband erheben wir Gebühren ausschließlich kostendeckend. Zum 01.01.2026 hat die Verbandsversammlung letztmalig eine Anpassung beschlossen – Grund sind gestiegene Material- und Energiekosten sowie deutlich erhöhte Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen und des Rohrnetzes.
Preistabelle zur Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserversorgung gemäß § 3 Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung (PAngV), gültig ab 01.01.2026
| Netto-Betrag € | MWSt.-Satz | Brutto-Betrag € | |
|---|---|---|---|
| Rohrnetzkostenbeiträge (§ 6 BGS) | |||
| a) Grundstücksflächenbeitrag je qm Grundstücksfläche | 1,79 | 7,00 % | 1,92 |
| b) Geschoßflächenbeitrag je qm zulässige Geschoßfläche | 3,58 | 7,00 % | 3,83 |
| Grundgebühr (§ 9 a Abs. 2 BGS) pro Jahr | |||
| a) für Wasserzähler bis 4 cbm / h Dauerdurchfluss | 81,77 | 7,00 % | 87,49 |
| b) für Wasserzähler bis 10 cbm / h Dauerdurchfluss | 102,23 | 7,00 % | 109,39 |
| c) für Wasserzähler bis 16 cbm / h Dauerdurchfluss | 163,55 | 7,00 % | 175,00 |
| d) für Wasserzähler über 16 cbm / h Dauerdurchfluss | 408,87 | 7,00 % | 437,49 |
| Erstattung der Grundstücksanschlusskosten – Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie Unterhaltung im Sinne von § 3 WAS – (§ 8 BGS) | tatsächlich anfallende Kosten | 7,00 % | tatsächlich anfallende Kosten |
| Verbrauchsgebühr (§ 10 Abs. 3 BGS) je cbm Wasser | 2,21 | 7,00 % | 2,36 |
| Bauwasserpauschale (§ 10 Abs. 4 Satz 1 BGS) für 12 Monate | 70,00 | 7,00 % | 74,90 |
| Standrohrgebühr (§ 10 Abs. 5 BGS) pro angefangener Monat – für die Entnahme von Wasser aus Hydranten | 10,00 | 7,00 % | 10,70 |
Wichtig: Geben Sie als Zahlungsempfänger bitte immer den vollständigen Namen an – Zweckverband zur Wasserversorgung der Isargruppe I. Seit Einführung der Empfängerüberprüfung kann es bei abweichenden Bezeichnungen zu Warnhinweisen Ihrer Bank kommen.
Sparkasse Landshut:
IBAN: DE10 7435 0000 0001 0521 01
BIC: BYLADEM1LAH
Raiffeisenbank Landshuter Land eG:
IBAN: DE25 7436 2663 0000 3016 55
BIC: GENODEF1ERG
Alle Satzungen des Zweckverbands in der jeweils gültigen Fassung.

Ob Anschluss, Abrechnung oder Wasserqualität – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns unter info@wv-ohu.de an. Für Spartenauskünfte nutzen Sie bitte die spartenauskunft@wv-ohu.de .